Eisenbahnsignale signalisieren grundsätzlich, ob und in welcher Geschwindigkeit Streckenabschnitte befahren werden dürfen. Dazu existieren verschiedene Signalarten, die sich grob in Haupt- und Vorsignale sowie Zusatzsignale gliedern lassen. In Deutschland ist die Eisenbahn-Signalordnung (ESO), in der die Bedeutung der Signale geregelt ist, Teil des Eisenbahnrechts, weil Signale eine hohe Bedeutung für die Betriebssicherheit haben. Die praktische Anwendung wird im Signalbuch beschrieben. Die vom Signal angezeigte Meldung wird oft auch als Signal, Signalbild oder Signalbegriff bezeichnet.

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Nachdem in der Frühzeit der deutschen Eisenbahngeschichte jede Bahngesellschaft ihr eigenes Signalsystem hatte, galt durch die weitreichende Verstaatlichung dieser Gesellschaften ab 1875 in ganz Deutschland eine einheitliche Signalordnung für die Eisenbahnen Deutschlands. Bereits vorher gab es eine umfangreiche Produktion von Eisenbahnsignalen wie etwa 1873 bei der Eisenbahnsignal-Bauanstalt Max Jüdel & Co.

In den letzten Jahrzehnten ist die Entwicklung von Signale und deren Technik soweit fortgeschritten, das es verschiedene Signaltypen bei der Deutschen Bundesbahn, Deutschen Reichsbahn und der jetzigen Deutschen Bahn AG gibt.

Die Deutsche Bahn betreibt etwa 262.000 Lichtsignale.

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